Gottesdienst mit Segen zur Goldenen Hochzeit
Im Gottesdienst am 26. Juli 2015 empfingen Diakon i.R. Bernd Rode und seine Frau Erika den Segen zu ihrer Goldenen Hochzeit.
Gemeindevorsteher Hirte Matthias Steinberg legte der Predigt das für diesen Sonntag zentral vorgesehene Bibelwort aus Römer 12,17 zugrunde: „Vergeltet niemandem Böses mit Bösem.“
In Kapitel 12 des Römerbriefes beschreibt Apostel Paulus die Pflichten eines Christen. Unter diesen Ratschlägen findet sich auch das Bibelwort.
Paulus wurde nach dem Gesetz der Vergeltung erzogen, dem Gesetz des „Auge um Auge und Zahn um Zahn“, dessen Prinzip es ist, dem Nächsten dasselbe Leid zuzufügen, das man selbst erlitten hat. Böses mit Bösem zu vergelten war also etwas, das sogar vom Gesetz gebilligt wurde. Dabei handele es sich allerdings nicht um ein primitives »Rachegesetz«, so Vorsteher Steinberg, sondern im Gegenteil um einen öffentlichen Rechtsgrundsatz, der der persönlichen Willkür Schranken setze und die Gleichheit aller vor dem Gesetz garantiert, da man sich von einer Strafe nicht freikaufen konnte.
Wenn man jemandem etwas „vergilt“ hat das aber zur Folge, dass aus Bösem immer wieder Böses hervorgeht. Diesen Kreislauf gilt es mit Gottes Hilfe und mit Mut zu durchbrechen, indem wir versuchen, Böses mit Gutem zu vergelten. Wir wollen hier dem Aufruf des Apostels Petrus folgen: „Vergeltet nicht Böses mit Bösem oder Scheltwort mit Scheltwort, sondern segnet vielmehr, weil ihr dazu berufen seid, dass ihr den Segen ererbt.“ (1.Petr 3,9).
Auch zeigen einige biblische Berichte, dass nicht alle von den Rechten Gebrauch machten, die ihnen ihre Macht oder die Gesetze ermöglichten.
Erstmals taucht der Begriff „Vergeltung“ in der Bibel im Zusammenhang mit Josef auf, dessen Brüder nach dem Tod des Vaters Angst vor Vergeltung für das hatten, was sie ihrem Bruder angetan hatten (vgl. 1. Mose 50,15ff). Josef machte mit dem Ausspruch „Fürchtet euch nicht! Stehe ich denn an Gottes statt? Ihr gedachtet es böse mit mir zu machen, aber Gott gedachte es gut zu machen“ jedoch deutlich, dass diese Angst unbegründet ist.
Auch König David verzichtete auf die Bestrafung Sauls, der ihm nach dem Leben trachtete, und legte alles in die Hand Gottes.
Als weitere Bespiele nannte Hirte Steinberg die Reaktion Josefs auf die Nachricht, dass Maria schwanger war. Er hatte das Gesetz auf seiner Seite und hätte sie öffentlich bloßstellen können. Nach reiflicher Überlegung beschloss er, die Angelegenheit vertraulich zu behandeln. Gott segnete diesen Entschluss und ließ ihn wissen, dass er sich für nichts schämen müsse (Mt 1,19–21). – Wir wollen nicht voreilig handeln, sondern uns Zeit nehmen, über den richtigen Weg nachzudenken, so der Gemeindevorsteher.
Das Gesetz war nicht auf Seiten der Ehebrecherin, aber selbst hier lehrte Jesus, dass die Liebe zum Nächsten geprägt sein muss vom Bewusstsein der eigenen Unvollkommenheit. Wir wollen nicht den Splitter im Auge unseres Bruders sehen und gleichzeitig den Balken in unserem Auge übersehen (Mt 7,3).
Apostel Paulus macht mit seinem Wort deutlich, dass mit dem Opfertod Jesu, dem größten Beispiel für Nächstenliebe, die Zeit der Gnade begonnen habe.
Nach der Feier des Heiligen Abendmahls traten Diakon i.R. Bernd Rode und seine Frau Erika dann an den Altar, um den Segen zu ihrem goldenen Hochzeitsjubiläum zu erhalten. Der Chor sang dazu einen Vers aus ihrem Wunschlied: „ Ich brauch dich allezeit, in Freude wie in Leid. Du bist mein Sonn und Schild jetzt und in Ewigkeit. Ich brauch dich, o ich brauch dich, Jesus, ja ich brauch dich; ich muss dich immer haben. Herr, segne mich!“ (GB 199), auf das Gemeindevorsteher Steinberg zunächst einging. Er betonte, dass es sich dabei um eine Lebenserfahrung handelt, die die beiden in den gemeinsamen Ehejahren gemacht haben.
Die weitere Ansprache stellte Hirte Steinberg unter das Bibelwort aus dem Propheten Amos: „Können etwa zwei miteinander wandern, sie seien denn einig untereinander?“ (Amos 3,3).
Dieses Wort habe er unlängst auch einem Paar zur Grünen Hochzeit mit auf den Weg gegeben. Dabei handelte es sich um einen Hinweis und Ratschlag für die Zukunft. Wenn man nach fünfzig Ehejahren an den Altar tritt, ist das Wort jedoch zur Erfahrung geworden. Damit ist nicht gemeint, so der Vorsteher, dass man in allem einer Meinung ist. Um miteinander zu wandern, nannte er drei Voraussetzungen: ein gemeinsames Ziel, die Bereitschaft, den Weg dahin gemeinsam zu gehen, sowie ein einheitliches Tempo. Letzteres setzt voraus, dass man sich bei Schwierigkeiten und Problemen gegenseitig helfe und beistehe, wie es das Paar getan habe.
Nach dem Segen und Schlussgebet folgten die zahlreichen und herzlichen Segenswünsche der Festgemeinde an das Jubiläumspaar.
Gemeinde Finow
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