Treffen der Amtsträger des Bezirkes Eberswalde

Sogenannte Ämterstunden sind nichts ungewöhnliches in der Neuapostolischen Kirche, treffen sich doch die Amtsträger der Gemeinde regelmäßig und mehrmals im Jahr mit dem Gemeindevorsteher zu Besprechungen.

An diesem Abend hatte Bezirksältester Härm jedoch alle Amtsträger aller Gemeinden des Bezirkes zu einer gemeinsamen Ämterstunde eingeladen, um Hinweise des Stammapostels Wilhelm Leber aus dessen Besuch am Palmsonntagswochenende weiterzugeben.

Stammapostel Leber hatte dafür ein Bibelwort aus 1. Thessalonicher 2, 7 zugrunde gelegt:

„- obwohl wir unser Gewicht als Christi Apostel hätten einsetzen können -, sondern wir sind unter euch mütterlich gewesen: Wie eine Mutter ihre Kinder pflegt“

Bezirksältester Härm forderte die Anwesenden auf, mit der „mütterlichen Natur“ das Amt auszuüben. Er machte dabei die zentralen Eigenschaften einer Mutter deutlich:

  • Eine Mutter liebt ihre Kinder
  • Eine Mutter sorgt für ihre Kinder
  • Eine Mutter lehrt die Kinder und fördert Begabungen.

Diese Eigenschaften, die Bezirksvorsteher Härm dann weiter präzisierte, sollen sich auch im Umgang des Amtsträgers mit den ihm anvertrauten Gemeindemitgliedern wiederfinden und in seinem Dienen deutlich werden.

Im zweiten Teil des Abends ging der Bezirksvorsteher dann auf das Amtsverständnis der neuapostolischen Kirche ein, welches im Vorfeld des geplanten Katechismus in Kürze in einem Schreiben an alle Amtsträger veröffentlicht wird.

Die Ämterstunde endete dann, wie sie begonnen hatte: mit einem gemeinsam gesungenen Lied und mit Gebet.

Amtseinsetzung | Amtsträger | Ordination

Ein geistliches Amt ist ein Dienst mit fest umrissenen Inhalten und Vollmachten. Es wird auf Grund göttlicher Beauftragung und in der Kraft des Heiligen Geistes ausgeübt. Der Amtsträger erhält über die bei der Heiligen Versiegelung empfangene Gabe des Heiligen Geistes hinausgehende Gaben und Befähigungen aus dem Heiligen Geist zur Ausübung seines Amtes. Von dem geistlichen Amt zu unterscheiden ist der an jeden Gläubigen ergangene Aufruf, dem Herrn durch Nachfolge zu dienen. Die Einsetzung in ein Amt wird „Ordination“ genannt. Sie ist die Berufung, Segnung und Sendung zum geistlichen Amt und eine heilige Handlung. Sie stellt kein Sakrament dar, ist aber eine besondere Segenshandlung mit Weihecharakter und erfolgt unter Auflegung der Hände und unter Gebet eines Apostels.

Alle Amtsträger sind Geistliche im Sinne der allgemeinen Gesetze und zur Verschwiegenheit über die Dauer ihrer Amtstätigkeit hinaus verpflichtet.

Die Neuapostolische Kirche kennt folgende Ämter: Stammapostel, Bezirksapostel, Apostel, Bischof, Bezirksältester, Bezirksevangelist, Hirte, Gemeindeevangelist, Priester, Diakon.

In der Neuapostolischen Kirche kommt dem Apostelamt eine besondere Bedeutung zu: alle weiteren Ämter gehen aus dem Apostolat hervor, heißt es im Fünften Glaubensartikel.

(weitere Informationen unter http://www.nak.org/de/glaube-kirche/nak-von-a-bis-z/glossar/all/amt/)